Einwohnerkontrolle
Anmeldung
Herzlich willkommen in Gempen!
Bitte melden Sie sich entweder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Gempen oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen an. Es ist wichtig, dass Sie sich vorgängig in der alten Wohngemeinde abmelden.
Persönliche Anmeldung – Download Anmeldeformular
Schweizerbürgerinnen und -bürger bringen folgende Unterlagen mit:
- Heimatschein aller volljährigen Familienmitglieder
- Familienausweis (bei Verheirateten)
- Scheidungsurteil/Sorgerechtsnachweis
- Krankenkassennachweise (für alle Personen)
- Wohnsitznachweis (Mietvertrag, Kaufvertrag)
- CHF 10.- pro Ehepaar bzw. pro volljährige ledige Person
Ausländische Staatsangehörige bringen folgende Unterlagen mit:
- Reisepass oder Personalausweis
- Ausländerausweis
- Familienausweis/Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
- Scheidungsurteil/Sorgerechtsnachweis
- Krankenkassennachweise (für alle Personen)
- Wohnsitznachweis (Mietvertrag, Kaufvertrag)
- CHF 10.- pro Ehepaar bzw. pro volljährige ledige Person
eUmzug Onlineanmeldung – hier geht’s zum eUmzug >>>
Beachten Sie, dass der eUmzug nur für Schweizerbürgerinnen und -bürger sowie für EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkungen genutzt werden kann. Ausländische Staatsangehörige haben nach erfolgter Anmeldung das Original des Ausländerausweises für die Anpassung der Adresse sowie eine Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises bei der Einwohnerkontrolle einzureichen. Drittstaatenangehörige können den Dienst nur bei einem Zuzug innerhalb des Kantons Solothurn nutzen.
Zuzug aus dem Ausland
Der Zuzug aus dem Ausland kann nicht via eUmzug erledigt werden. Wir bitten Sie, sich persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Gempen anzumelden.
Abmeldung
Sie verlassen Gempen ? Schade; wir wünschen Ihnen jedoch für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Bitte melden Sie sich entweder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Gempen oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen ab.
Persönliche Abmeldung – Download Abmeldeformular
Schweizerbürgerinnen und -bürger bringen folgende Unterlagen mit:
- Pass oder Identitätskarte
- Neue Adresse
- Schriftenempfangsschein (falls vorhanden)
- CHF 10.- pro Ehepaar bzw. pro volljährige ledige Person
Ausländische Staatsangehörige bringen folgende Unterlagen mit:
- Ausländerausweis
- Neue Adresse
- CHF 10.- pro Ehepaar bzw. pro volljährige ledige Person
eUmzug Onlineabmeldung – hier geht’s zum eUmzug >>>
Bitte beachten Sie, dass der eUmzug nur für Schweizerbürgerinnen und -bürger sowie für EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkungen genutzt werden kann. Drittstaatenangehörige können den Dienst nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn nutzen. Bei der Abmeldung via eUmzug wird der Heimatschein von Schweizerbürgerinnen und -bürgern direkt von uns der Zuzugsgemeinde zugestellt.
Falls Ihre Zuzugsgemeinde eUmzug nicht anbietet, müssen Sie sich persönlich dort anmelden.
Wegzug ins Ausland
Der Wegzug ins Ausland kann nicht über den Onlinedienst eUmzug erledigt werden. Wegziehende Personen sind gebeten, spätestens einen Monat vor dem Wegzug persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Gempen vorzusprechen. Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch die weitergehenden Informationen unter ch.ch.